Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat in der vergangenen Woche den Startschuss für den EuroTest-Preis 2025 gegeben. Mit diesem Preis würdigt die BG BAU regelmäßig herausragende Leistungen beim technischen Arbeitsschutz und beim Thema Produktsicherheit, die zu einer Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in der Bauwirtschaft beitragen. Ab sofort können sich Unternehmen und Einzelpersonen bewerben.
Weitere Details zum EuroTest-Preis 2025 sowie das Online-Bewerbungsformular stehen auf der Website der BG BAU bereit. Fragen zum Bewerbungsverfahren beantworten die Mitarbeiter*innen der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Bauwesen telefonisch unter +49 89 8897-858 oder per E-Mail unter pzbau@bgbau.de.
Bewerben Sie sich mit Ihrer technischen Innovation bis zum 31.12.2024.
Die Preisverleihung
Der EuroTest-Preis wird anlässlich eines Empfangs der BG BAU zur bauma 2025 am Dienstag, den 8. April 2025 verliehen.
Kontakt
DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle
Telefon: +49 89 8897-858
E-Mail: pzbau@bgbau.de
Hier (PDF, 150 kB, nicht barrierefrei) können Sie sich den Flyer zum EuroTest-Preis 2025 herunterladen.
Die Wände von Gräben sind so zu sichern, dass diese während der einzelnen Bauzustände standsicher sind. Damit dies mit sicherheitstechnisch geprüften Geräten umgesetzt werden kann, wurde der Prüfgrundsatz GS-BAU-24 "Grundsätze für die Prüfung von Grabenverbaugeräten“ nach dem aktuellen Stand der Technik und der Normung neu erstellt.
Der GS-BAU-24 mit Stand Juli 2024 kann hier heruntergeladen werden.
Am 29.06.2023 wurde die Maschinenverordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Das Prüf- und Zertifizierungssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Test) hat eine Videopräsentation zusammengestellt, die kurz und kompakt die wichtigsten Änderungen der neuen Maschinenverordnung im Vergleich zur bisherigen Maschinenrichtlinie vorstellt.
Durch die Maschinenverordnung stehen Veränderungen im Bereich Hand-Arm-Vibrationen an. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Der Prüfgrundsatz GS-BAU-14 "Grundsätze für die Prüfung von hängenden Personenaufnahmemitteln (PAM)" wurde redaktionell angepasst.
Wir freuen uns Ihnen den aktualisierten Prüfgrundsatz mit Stand März 2024, hier zur Verfügung stellen zu können.
Unsere aktuellen Prüfungen und Zertifizierungen können Sie ab sofort jedes Quartal online im Fachmagazin der BG BAU „BauPortal“, einsehen.
Den direkten Link zu unseren zertifizierten Maschinen bzw. Sicherheitsbauteilen finden Sie hier.
Der Prüfgrundsatz GS-BAU-23 „Grundsätze für die Prüfung von Sicherheitsbauteilen (ROPS, FOPS, TOPS)“ wurde redaktionell angepasst.
Wir freuen uns Ihnen den aktualisierten Prüfgrundsatz mit Stand März 2024, hier zur Verfügung stellen zu können.
Die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachbereiches Bauwesen (PZ BAU) hat ab sofort ihren Hauptsitz am Standort Haan. Unsere Notifizierungen nach den Richtlinien 2006/42/EG und 2000/14/EG sind bereits umgestellt. Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner an allen Standorten der PZ BAU (München, Haan, Berlin und Dresden) stehen Ihnen weiterhin unter den bekannten Kontaktdaten zur Verfügung.
Für das Jahr 2022 meldet die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) 74 tödliche Arbeitsunfälle. Zu den Hauptursachen dieser tödlichen Unfälle zählen Abstürze von Dächern, Leitern und Gerüsten sowie Stürze durch Dachflächen, wo Lichtkuppeln und Lichtbänder immer wieder zu tödlichen Fallen werden.
Wie Unternehmen ihre Beschäftigten vor den Gefahren des Durchsturzes schützen können, lesen Sie hier.
Den neuesten Erkenntnissen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und dem technischen Fortschritt folgend, wurde der neue Prüfgrundsatz GS-BAU-71 „Grundsätze für die Prüfung von Personenerkennungssystemen für Erdbaumaschinen“ erarbeitet. Eine positive Bewertung anhand dieses Prüfgrundsatzes ist zudem Voraussetzung für eine Aufnahme in die BG BAU Arbeitsschutzprämien.
Der GS-BAU-71 mit Stand Oktober 2023 kann hier heruntergeladen werden.
Die UKCA-Kennzeichnung trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Um jedoch den Unternehmen mehr Zeit einzuräumen, konnte die CE-Kennzeichnung in den meisten Fällen bis Ende 2023 weiterverwendet werden. Ab 2024, sollten alle kennzeichnungspflichtigen Produkte, die in Großbritannien neu in Verkehr gebracht werden, mit dem UKCA-Label versehen werden. Am 1. August 2023 wurde vom UK-Ministerium für Wirtschaft und Handel jedoch bekannt gegeben, dass die Regelung zur CE-Kennzeichnung ein weiteres Mal voraussichtlich unbefristet verlängert werden soll. Die neue Regelung gilt für 18 Verordnungen, darunter PSA, Maschinen und Outdoor.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Vor wenigen Tagen wurde die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und wird am 19. Juli 2023 in Kraft treten. Diese Maschinenverordnung gilt für alle Maschinen, unvollständige Maschinen und dazugehörige Produkte, die ab dem 20.01.2027 am Markt bereitgestellt werden. Erfasst werden nicht nur Maschinen und unvollständige Maschinen, sondern auch Auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitskomponenten, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile, Schlingen und Gurte sowie Abnehmbare mechanische Kraftübertragungseinrichtungen.
Seit 2001 verleiht die BG BAU anlässlich der Weltleitmesse "bauma" den EuroTest-Preis und würdigt damit die Innovativen Arbeitsschutzideen der vielen großen und kleinen Unternehmen, die den Weg zur Vision Zero in der Bauwirtschaft ebnen.
Diese Ideen helfen, Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen zu verhindern und Baustellen sicherer zu machen.
Aus insgesamt 34 Bewerbungen hat die Fachjury, die sich aus Mitgliedern internationaler Prüfinstitute sowie Vertretern von Universitäten, Bauindustrieverbänden und der BG BAU zusammensetzt und in einem umfangreichen Bewertungsverfahren in diesem Jahr vier Preisträger ermittelt.
Die Sieger des diesjährigen EuroTest-Preises sind die Firmen OilQuick Deutschland KG, ALFIX GmbH, BAUER Maschinen GmbH sowie das Unternehmen ARCURE SA BLAXTAIR.
Schauen Sie gerne in unsere Pressemitteilung und in den Film der während der Verleihung gedreht wurde.
Arbeitsschutz ist in der Bauwirtschaft immer ein aktuelles Thema. Mitgliedsunternehmen der BG BAU, die in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz investieren können für ausgewählte Produkte, die das Arbeiten sicherer machen, von Fördermitteln profitieren.
Für Baumaschinen und Baustellen-LKWs sind dies zurzeit:
Die aktuellen Listen mit den Anforderungen und Hinweisen für die einzelnen Maßnahmen ist auf der Homepage der BG BAU unter folgendem Link zu finden: Arbeitsschutzprämien
Hersteller von entsprechenden Produkten können eine Aufnahme auf die jeweilige Liste der förderfähigen Produkte beantragen.
Kontaktadresse: pzbau@bgbau.de
Der neue Prüfgrundsatz GS-BAU-70 "Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von sicherheitsrelevanten Assistenzsystemen an Maschinen und Nutzfahrzeugen" wurde nach dem aktuellen Stand der Technik und der Normung neu erstellt.
Der GS-BAU-70 mit Stand Dezember 2022 kann hier (PDF, 192 kB, nicht barrierefrei) heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der DGUV Test.
Maschinen und Geräte, die bis zum 31.12.2022 ein Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, können bis zum Zertifikatsablauf oder spätestens bis zum 31.12.2027 weiterhin mit der CE-Kennzeichnung in den britischen Markt eingeführt werden. Die britischen Behörden empfehlen den Herstellern, die sich für diesen Weg entscheiden, in der britischen Konformitätserklärung die Liste der einschlägigen benannten britischen Normen und der gleichwertigen harmonisierten EU-Normen, die sie angewandt haben, sowie Einzelheiten, über die von der EU anerkannte, benannte Stelle, die die Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat, anzugeben. Bitte beachten Sie, dass der Online-Leitfaden zu diesem Thema aktualisiert wurde und hier abgerufen werden kann.
Schnellwechseleinrichtungen an Hydraulikbaggern und Baggerladern, die derzeit der Norm EN 474-1:2006+A5:2018 bzw. deren Nachfolger EN 474-1:2006+A6:2019 entsprechen, repräsentieren nicht mehr den Stand der Technik und erfüllen nicht den Sicherheitsstandard, den die Maschinenrichtlinie vorgibt. Bedingt durch die am 14.10.2021 erfolgte Veröffentlichung im Amtsblatt wird die Vermutungswirkung nach der Maschinenrichtlinie für diese Schnellwechseleinrichtungen nicht mehr ausgelöst.
Die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Bauwesen hat bereits im Mai 2020 in der Zeitschrift BauPortal die technischen Anforderungen umfassend erläutert. Die Anforderungen der für 2022 angekündigten Normenreihe 474 an Schnellwechseleinrichtungen für Hydraulikbagger und Baggerlader sind bereits in den aktuellen Prüfgrundsätzen GS-BAU-25 (PDF, 185 kB, nicht barrierefrei) berücksichtigt.
Weitere Informationen zum Themenfeld "Schnellwechseleinrichtungen an Hydraulikbaggern".
Diese "Fachbereich AKTUELL" ist eine Hilfestellung für Arbeitgeber (Unternehmer/Unternehmerinnen) bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV. Sie gibt für einen konkreten Einzelfall Hinweise, wie die Ausnahmeregelung zum Heben von Personen mit einem nicht dafür vorgesehenen Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung ausgelegt werden kann.
mehr
Die Zulässigkeit der Verwendung der CE-Kennzeichnung in Großbritannien wurde um ein Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert. Weitere Informationen finden Sie hier.
Seit 1921 ist der Bereich Prüfung und Zertifizierung ein wichtiger Baustein für Sicherheit und Gesundheit. Dafür steht noch heute DGUV Test. Durch Prüfung und Zertifizierung sorgt DGUV Test für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Das Kompetenz-Netzwerk für eine sichere und gesunde Arbeitswelt verbindet Wissenschaft, Anforderungen und Praxis für innovative Entwicklungen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Durch den Brexit gelten im Vereinigten Königreich seit Januar 2021 neue Regeln zur Produktkennzeichnung und -zulassung. Für Produkte, für die eine Zertifizierung durch unabhängige Dritte vorgeschrieben ist, wird DGUV Test mit britischen benannten Prüfstellen kooperieren. Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Prüfgrundsatz GS-BAU-60 "Grundsätze für die Prüfung der Akustik von Baumaschinen" wurde im Frühjahr 2021 überarbeitet. Neben Anpassungen des Anwendungsbereiches wurde das Verfahren zur Schallmessung und Anwendung von Korrekturfaktoren nun näher erläutert. Der GS-BAU-60 mit Stand April 2021 kann hier (PDF, 204 kB, nicht barrierefrei) heruntergeladen werden.
Der neue Prüfgrundsatz GS-BAU-18 "Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Bauteilen bei Bau- oder Instandhaltungsarbeiten" wurde dem aktuellen Stand der Technik und der Normung angepasst. Hierbei standen vor allem der Prüfvorgang und die Verständlichkeit der Prüfvorgaben im Vordergrund. Zudem gab es eine grundsätzliche Neuerung. Der GS-BAU-18 mit Stand Mai 2020 kann hier (PDF, 589 kB, nicht barrierefrei) heruntergeladen werden.
Gestiegene Unfallzahlen und der zurzeit noch unbekannte Veröffentlichungszeitpunkt des neuen Normentwurfs für Schnellwechseleinrichtungen haben es notwendig gemacht, den Prüfgrundsatz GS-BAU-25 "Grundsätze für die Prüfung von Schnellwechseleinrichtungen" zu überarbeiten. Dieser wurde an den Normentwurf angepasst und spiegelt nun den aktuellen Stand der Technik wider. Der GS-BAU-25 mit Stand Februar 2020 kann hier (PDF, 185 kB, nicht barrierefrei) heruntergeladen werden.
Die Kompatibilität zwischen Anbauwerkzeugen und Schnellwechseleinrichtung sowie dessen korrekte Verwendung sind besonders wichtige Punkte, um Unfälle auf Baustellen zu vermeiden. Weitere Informationen und einen Fachartikel zu diesem Thema finden Sie in der aktuellen BauPortal (02/2020, S. 41), unter folgendem Link oder als Download hier (PDF, 1,5 MB, nicht barrierefrei) .
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