Es gibt keine Vorschrift, die regelt, wann und wie ein Spaltkeil bei Handkreissägen einzusetzen ist.
Die Hersteller von Maschinen, wie z. B. Handkreissägen, unterziehen auf der Grundlage der Maschinenrichtlinie ihre Produkte einem Konformitätsbewertungsverfahren und geben eine Konformitätserklärung ab. Dafür können harmonisierte Normen zugrunde gelegt werden.
DIN EN 62841-2-5 "Elektrische motorbetriebene handgeführte Werkzeuge, transportable Werkzeuge und Rase- und Gartenmaschinen - Teil 2-5 Besondere Anforderungen für handgeführte Kreissägen“ unterscheidet zwischen Sägen mit und ohne Spaltkeil.
Je nachdem, wie der Hersteller die Maschine konzipiert hat, ist diese vom Nutzer (bestimmungsgemäß) zu verwenden. Ist vom Hersteller der Betrieb MIT Spaltkeil vorgesehen, dann darf der Nutzer die Maschine nicht ohne diesen Spaltkeil benutzen. Zudem hat der Verwender zu beachten, ob sich für den Betrieb von Handkreissägen OHNE Spaltkeil nicht Einschränkungen ergeben, z.B. was die Nutzung in Zusammenhang mit Sägetischen anbelangt. Hinweise zum sicheren Gebrauch einer Maschine sind der Betriebsanleitung der Maschine zu entnehmen.