Generell sind hier Räume, Geräte, Vorrichtungen, Schutzbehälter, Aufbewahrungsbehältnisse und Umhüllungen für radioaktive Stoffe, mit denen nur aufgrund einer Genehmigung umgegangen werden darf, mit den Worten "Vorsicht-Strahlung", "Radioaktiv", "Kernbrennstoffe" oder "Kontamination" zu kennzeichnen. Zudem sind Strahlenwarnzeichen in ausreichender Anzahl deutlich sichtbar und dauerhaft anzubringen.