Fragen zu Themen des Sachgebiets Telekommunikation

Woher erhält man Informationen über Sicherheitsabstände zu Funkstandorten?

Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es u.a. zu prüfen und sicherzustellen, dass von Funkanlagen die Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern (EMF) eingehalten werden. Jeder Errichter einer standortbescheinigungspflichtigen Funkanlage muss bei der Bundesnetzagentur einen "Antrag zur Erteilung einer Standortbescheinigung" stellen. Für die Standortbescheinigung wird die Funkanlage von der Bundesnetzagentur individuell bewertet und auch in unregelmäßigen Abständen am Installationsort überprüft.

Wenn die von der Bundesnetzagentur in der Standortbescheinigung festgelegten Sicherheitsabstände am Installationsort nicht eingehalten werden können, darf die betreffende Funkanlage den Betrieb nicht aufnehmen.

Technische Änderungen, die zu einer Vergrößerung des von der Bundesnetzagentur festgelegten Sicherheitsabstandes zur Folge haben (z.B. Erhöhung der Sendeleistung), führen zu einer Neubewertung, das heißt zu einer Anpassung der einzuhaltenden Sicherheitsabstände.

Damit kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern an Unternehmensstandorten eingehalten werden.

Die Internetseite der Bundesnetzagentur bietet die Möglichkeit, sich über Mobilfunkantennen im Umfeld zu informieren. In der EMF-Datenbank sind die entsprechenden Angaben in einer übersichtlichen Karte eingearbeitet. Die EMF-Datenbank enthält sämtliche standortbescheinigungspflichtigen Funkanlagen und Messorte.

Bei Bedarf kann die Bundesnetzagentur ein automatisches Maßsystem (AMS), das über einen längeren Zeitraum die Grenzwertausschöpfung misst, kostenfrei zur Verfügung stellen.

Ansprechpartner:

Referat 414
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Canisiusstr. 21
55122 Mainz
Tel.: 06131-18-0

Für Kommunen und Gemeinden besteht im begrenzten Umfang die Möglichkeit, über die Immissionsschutzbehörde des Landes der Bundesnetzagentur Messorte zu benennen.