Die Abkürzung steht für Naturally Occuring Radioactive Material und bezeichnet Stoffe, in denen sich durch bestimmte Prozesse in einzelnen Industriebranchen natürliche Radionuklide anreichern. Nach § 55 des StrlSchG muss eine arbeitsplatzbezogene Abschätzung der Körperdosis vor Beginn der Tätigkeit durchgeführt werden. Wenn ein Betrieb seine Mitarbeiter in anderen Betriebstätten arbeiten lässt, bei denen eine arbeitsplatzbezogene Abschätzung vorliegt, muss der Inhaber der Betriebsstätte eine Abschrift der Aufzeichnung über die Abschätzung dem Betrieb unverzüglich übermitteln.
Falls die Abschätzung ergibt, dass eine Körperdosis von 1 mSv überschritten wird, muss unverzüglich eine Anzeige bei der zuständigen Behörde erfolgen (siehe StrlSchG §§§ 56, 57 und 59). Strahlenschutzbeauftragte mit passender Fachkunde werden für diesen Arbeitsplatz benötigt.
Die Tätigkeitsfelder, bei denen eine Dosisabschätzung durchgeführt werden muss, sind in der StrlSchG § 55 in Verbindung mit Anlage 3 aufgelistet:
Gemäß § 5 Absatz 32 in Verbindung mit Anlage 1 StrlSchG sind Rückstände unter anderem folgende Materialien:
Überschreitet die spezifische Aktivität der Rückstände die zur jeweiligen Verwendung oder Beseitigung vorgegebenen Überwachungsgrenzen (aufgelistet unter StrlSchV Anlage 5), werden diese als überwachungsbedürftig eingestuft. Die Lagerung von überwachungsbedürftigen Rückständen muss der zuständigen Behörde gemeldet werden. Können bei der Lagerung, Verwertung oder Beseitigung für Einzelpersonen der Bevölkerung der Richtwert der effektiven Dosis von 1 Millisievert im Kalenderjahr überschritten werden (siehe Strahlenschutzverordnung Anlage 6 Grundsätze für die Ermittlung von Expositionen bei Rückständen), muss hierzu die Beratung einer Person mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz herangezogen werden und Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergriffen werden.
Sollen überwachungsbedürftige Rückstände verwertet oder beseitigt werden, muss der zuständigen Behörde für die Entlassung aus der Überwachung folgende Unterlagen vorgelegt werden: