1 Was sind "offene radioaktive Stoffe"?
Offene radioaktive Stoffe sind solche, die durch Einatmen, Verschlucken, über die intakte Haut oder durch Wunden in den menschlichen Körper gelangen können (siehe auch StrlSchG § 5 Abs. 34). Dies sind z. B. radioaktive Stäube, Pulver oder Flüssigkeiten. Hersteller von radiometrischen Messeinrichtungen oder von Ionisationsrauchmeldern gehen z. B. kurzzeitig in offener Form mit radioaktiven Stoffen um. Insbesondere zu analytischen Zwecken wird auch in einigen Laboratorien mit offenen radioaktiven Stoffen umgegangen. Bei allen Tätigkeiten mit offenen Stoffen muss immer mit einer möglichen Inkorporation gerechnet werden. Deshalb müssen diese Mitarbeiter je nach Umgangsumfang und Gefährdungspotential regelmäßig hinsichtlich möglicher Inkorporationen untersucht werden. Entweder geschieht dies durch direkte Messung der betroffenen Personen auf dem Ganzkörperzähler, durch Ausscheidungsmessungen (Urin oder Stuhl) oder durch Raumluftmessungen.
2 Welche Rechtsnormen oder Regeln der Technik gibt es neben der Strahlenschutzverordnung noch für Radionuklidlaboratorien?
Die DIN 25425-01 Ausgabedatum 2013-05, DIN 25425-03 Ausgabedatum 2012-02, DIN 25425-04 Ausgabedatum 2012-02 und DIN 25425-05 Ausgabedatum 2011-04 sowie Beiblätter zu den genannten Normen.
3 Wo können Informationen zu Radionuklidlaboratorien gefunden werden?
Gefahrstoffinformationssystem Chemie mit Informationen zu ausgewählten Radionukliden: http://www.gischem.de/index.htm Dort unter "Suche nach Gefahrstoffen" das Stichwort "Labor" eingeben.