Laut Begriffsdefinition der DGUV-Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knie-schutz" zählt Fußschutz zu den persönlichen Schutzausrüstungen, die dazu bestimmt sind, Füße gegen äußere, schädigende Einwirkungen zu schützen und einen Schutz vor dem Ausrutschen zu bieten. Zum Fußschutz zählen z. B. Sicherheitsschuhe (auch zum Schutz gegen Chemikalien und Ähnliches), Schutzschuhe, Berufsschuhe, Gamaschen und Überschuhe
Auf dem Markt werden Überzieher und Überschuhe für unterschiedliche Anwendungen angeboten. Es handelt sich z. B. um Reinraumüberzieher oder um Zehenschutzkappen. Laut Angabe der Hersteller können diese grundsätzlich über dem Schuhwerk getragen werden. Deren Bereitstellung wird vor allem für Gäste (z.B. Besucher), Kurzzeitbeschäftigte (z. B. Praktikanten) oder Servicemonteure propagiert. Sie dienen also der Sicherheit und/oder der Sauberkeit.
In Laboruntersuchungen wurden insbesondere die Kriterien Rutschhemmung; Ergonomie und Antistatik untersucht.
Die Ergebnisse des Projekts können in der Fachinformation "Überzieher/Überschuhe" nachgelesen werden.
Fachinformation (PDF, 196 kB, nicht barrierefrei)
Ende des Projekts: 2015
Forschende Institution:
Berufsgenossenschaftlicher Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen; Sachgebiet Fußschutz