Mit Inkrafttreten der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) wurde der "maximal zulässige Expositionswert" (MZE) von 85 dB(A) unter Berücksichtigung von Gehörschutz eingeführt. Dieser muss individuell eingehalten werden. Damit wird es erforderlich, die Auswahl von Gehörschutz mit besonderer Sorgfalt durchzuführen. Auch bei der Benutzung muss sichergestellt werden, dass der Gehörschutz ordnungsgemäß verwendet wird, um die notwendige Schalldämmung zu erreichen.
Neben der DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz", die den Stand der Technik festschreibt, und verschiedenen DGUV Informationen bietet der FB PSA mit dem System der Präventionsleitlinien teilweise noch weiter gehende Informationen. Kernstück ist eine allgemeine Leitlinie, die die Themen behandelt, die für alle Einsatzfelder gelten. Wer weitere Informationen sucht oder zu einzelnen Sachverhalten weiter in die Tiefe gehen will, findet diese in speziellen Präventionsleitlinien, die aber auch für sich allein angewendet werden können. Dort wird das jeweilige Thema ausführlicher und detaillierter dargestellt. Beispiele für diese Leitlinien sind die einzelnen Typen von Gehörschutz oder die Auswahlmethoden, aber auch Spezialthemen, wie Gehörschutz für besondere Personengruppen (z.B. Personen mit Hörminderung).
Zusätzlich zu den Präventionsleitlinien werden auch Informationsmodule bereitgestellt, Hintergrundinformationen, z. B. zu medizinischen Fragen der Gehörschutzbenutzung, liefern sollen.
Die Präventionsleitlinien und Informationsmodule werden über das Internet auf der Seite des FB PSA bei der DGUV zur Verfügung gestellt. Die Zugriffsmöglichkeit über das Internet vermeidet Wartezeiten, die mit der Bestellung von Schriften verbunden sind. Das Sachgebiet Gehörschutz kann einfacher und zeitnah eine Aktualisierung der Teile vornehmen und auf diesem Wege immer aktuelle Informationen zur Verfügung stellen.
Hinweis: Beim Thema Funktionskontrolle für Gehörschutz-Otoplastiken sind durch die Überarbeitung der Technischen Regeln zur LärmVibrationsArbSchV (TRLV Lärm) Änderungen auch in den Schriften des SG Gehörschutz nötig geworden. Die Frist für die wiederkehrenden Funktionskontrollen wurde von zwei auf drei Jahre verlängert. Dies betrifft neben der Präventionsleitlinie "Einsatz von Gehörschutz-Otoplastiken" und dem Informationsmodul "Funktionskontrolle bei Gehörschutz-Otoplastiken" auch die DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz" und die DGUV Information 212-024 "Gehörschutz". Diese Schriften werden entsprechend angepasst. Bis zu einer Veröffentlichung der aktualisierten Fassung kann die verlängerte Frist von drei Jahren nach TRLV Lärm bereits angewendet werden.
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