23.04.2018
Nachdem in der zweiten Jahreshälfte 2017 bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung die Sozialwahlen durchgeführt worden sind, fanden entsprechende Schulungen der gewählten Vertreterinnen und Vertreter nunmehr durch die Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU) statt.
"Die Sozialwahlen bilden das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung." Konkret: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der einen sowie die Arbeitgeber auf der anderen Seite wählen im Rahmen der Sozialwahlen ihre jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter, die als Mitglieder in die sodann paritätisch besetzte Vertreterversammlung ihres gesetzlichen Unfallversicherungsträgers einziehen.
Die Vertreterversammlung eines gesetzlichen Unfallversicherungsträgers ist vergleichbar mit dem Deutschen Bundestag. Sie ist neben dem Vorstand ein bedeutendes Organ nach § 31 SGB IV mit weitreichenden Befugnissen, um eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nach dem Prinzip der Selbstverwaltung zu lenken. Die Aufgabenwahrnehmung in den Organen erfolgt ehrenamtlich.
Die HGU hat in enger Absprache mit Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand, den Unfallkassen, ein Schulungskonzept entwickelt, um die gewählten Vertreterinnen und Vertreter auf ihre neue Aufgabe vorzubereiten.
In zwei Veranstaltungen, die zweitägig im Kongresshotel Potsdam am Templiner See bzw. am Campus der HGU in Bad Hersfeld durchgeführt wurden, qualifizierten Prof. Dr. Molkentin (BMAS/HGU) sowie Michael Baron (HGU) insgesamt 77 Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane unterschiedlicher Unfallkassen für ihre neue, ehrenamtliche Tätigkeit.
Schwerpunkte der Veranstaltungen waren zum einen die Darstellung der vielfältigen Aufga-ben, Rechte und Pflichten der Selbstverwaltungsorgane und anderer Gremien eines gesetzlichen Unfallversicherungsträgers. Zum anderen informierte die HGU die Teilnehmenden über den originären Aufgabenbereich eines gesetzlichen Unfallversicherungsträgers, angefangen vom Versicherungsschutz bis hin zu den leistungsrechtlichen Ausprägungen des Unfallversicherungsrechts des SGB VII.
Insgesamt stießen beide Veranstaltungen auf eine positive Resonanz bei den Teilnehmenden, so dass mehrfach der Wunsch nach vertiefenden Folgeveranstaltungen geäußert wurde.
Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU)
Claudia Forster, Assistenz der Hochschulleitung
Seilerweg 54
36251 Bad Hersfeld
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