Eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung
Bedrohungen, Beleidigungen und Belästigungen – manchmal auch körperliche Angriffe: Gewalt am Arbeitsplatz ist nicht selten. Besonders Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen aber auch im Einzelhandel, in Behörden und im öffentlichen Personenverkehr, sowie Pädagogen sind zunehmend mit Aggressionen konfrontiert.
Niemand sollte während seiner Arbeit Gewalt erfahren. Deswegen begrüßt die gesetzliche Unfallversicherung die Ratifizierung des ILO-Übereinkommens Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt durch die Bundesregierung. Die Unfallversicherung unterstützt die Ziele des Abkommens.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beraten die Unternehmen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und geben branchenspezifische Hinweise zur Prävention von Gewalt. Beschäftigte, die Gewalt erfahren haben, erhalten Unterstützung durch Heilbehandlung, Rehabilitation oder psychotherapeutische Hilfe.
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