Die Förderung des Sports für Menschen mit Behinderung ist ein besonderes Anliegen der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. Mit dem Fokus auf der sozialen Teilhabe unterstützen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ihre Versicherten nicht nur im Rahmen des traditionellen Rehabilitationssports, sondern darüber hinaus auch durch gezielte und motivierende Förderung individueller Bedarfe, auch ohne eine spezielle ärztliche Verordnung.
Sport ist für die Rehabilitation von besonderer Bedeutung, da er mobilisiert, motiviert und so zu einem positiveren Körper- und Lebensgefühl beiträgt. Deswegen werden Versicherte dabei unterstützt, sportlich aktiv zu bleiben oder neue sportliche Aktivitäten auszuprobieren, die ihre Lebensführung verbessern können. Um die Versicherten auch längerfristig für eine sportliche Betätigung zu motivieren, können anfallende Vereinsbeiträge für einen Zeitraum von 6 – 12 Monaten anteilig als Zuschuss oder auch komplett als Finanzierung übernommen werden. Außerdem soll es den Versicherten ermöglicht werden, so umfassend wie möglich an breitensportlichen Sportaktivitäten teilzunehmen. Hierfür wird der Zugang zu den jeweiligen Sportstätten sichergestellt oder erforderliche Hilfen bereitgehalten.
Erfahren Sie hier, wie sich Rehasport und Breitensport in Art und Förderangeboten unterscheiden.
Ärztlich verordneter Rehabilitationssport ist gesetzlich eine besonders geregelte Form der Förderung. Es handelt sich um ergänzende Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beziehungsweise beruflichen und sozialen Teilhabe. Ziel des Rehabilitationssports ist es, einer Person nach einem Arbeitsunfall oder bei einer bestehenden Berufskrankheit möglichst auf Dauer die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben zu ermöglichen. Ärztlich verordneter Rehabilitationssport ist gesetzlich besonders geregelt. Er umfasst bewegungstherapeutische Übungen, die in Gruppen und unter fachkundiger Leitung zum Beispiel in BG Kliniken durchgeführt werden. Als besonders wirksam hat sich Rehabilitationssport bei schweren Mobilitätsbehinderungen infolge von zum Beispiel Querschnittlähmungen, Amputationen oder schweren Schädel-Hirnverletzungen gezeigt. Ärztlich verordnetes Funktionstraining wiederum kann zur Bewegungsverbesserung, zur Stärkung von Ausdauer und Kraft oder auch zur Schmerzlinderung beitragen. Das Üben in Gruppen fördert dabei den Erfahrungsaustausch, ermöglicht soziale Kontakte und kann damit auch Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Die Förderung der gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich nach der „Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR). Darüber hinaus hat die DGUV mit dem Deutschen Behindertensportverband e.V. (DBS) und mit dem RehaSport Deutschland e.V. (RSD) jeweils ein „Abkommen über die Durchführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung“ geschlossen. Auf den Seiten des DBS ist auch gut beschrieben, wie Sie Reha-Sport beantragen können.
Am besten ist es natürlich, Schädigungen treten gar nicht erst auf. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung beraten, unterstützen und qualifizieren Betriebe deshalb bei der Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Sie verfolgen dabei einen ganzheitlichen Ansatz, Potenziale von Gesundheit und Gesundheitsförderung systematisch in die betrieblichen Prozesse und Strukturen einzubinden.
Beim Breitensport stehen Spaß an Bewegung und am gemeinsamen Spiel im Vordergrund, aber auch andere soziale Unternehmungen, die das Vereinsleben bietet. Der Breitensport von Menschen mit Behinderung unterscheidet sich grundsätzlich nicht vom Breitensport von Menschen ohne Behinderung. Angebote des Breitensports an behinderte Menschen sollen die Funktionsstörung natürlich berücksichtigen. So wird beim Para-Eishockey im Schlitten sitzend Eishockey gespielt. Fußball ist auch für blinde Menschen möglich, wenn Rasseln in Bällen ihnen Orientierung geben. Leistungsvergleiche gibt es auch im Behindertensport. Der Deutsche Behindertensportverband hält in seinem Positionspapier fest, dass „durch die vielfältigen sportlichen Aktivitäten (des Breitensports) die Leistungsfähigkeit des/der Einzelnen erhalten und gestärkt“ werde. Neben den gesundheitsfördernden Aspekten stünden auch die psychosozialen Wirkungen des Sports im Fokus: Die Stärkung des Selbstbewusstseins und soziale Kontakte fördern die Integration von Menschen mit Behinderungen.
Dafür übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten des durch den Versicherungsfall bedingten Mehraufwands. Um die Versicherten auch längerfristig für eine sportliche Betätigung zu motivieren, können etwaige Vereinsbeiträge für einen Zeitraum von 6 – 12 Monaten anteilig als Zuschuss oder auch komplett als Anschubfinanzierung übernommen werden. Auch der Zugang zu den jeweiligen Sportstätten wird gewährleistet oder die hierfür erforderlichen Hilfen zur Verfügung gestellt.
Hier kommen Menschen zu Wort, denen Sport geholfen hat, ihre Behinderung zu akzeptieren, Selbstbewusstsein aufzubauen und mit anderen Menschen in Kontakt zu kommen.
Wichtig ist: Die Versicherten haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben, auf Erholung und Freizeit. Deshalb werden sie von ihrer gesetzlichen Unfallversicherung in all diesen Lebensbereichen unterstützt. Dabei geht es nicht um Leistungssport, sondern darum, gezielt die Hilfen zu erhalten, die eine erfolgreiche soziale Teilhabe erst ermöglichen und das Zusammensein mit anderen Menschen aktiv fördern.
Special Olympics Deutschland beantwortet mit der Broschüre "Sport Inklusiv" Fragen zur Gründung einer inklusiven Sportgruppe von der Organisation bis zur Finanzierung.
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