Grundlagen

An inklusiven Arbeitsplätzen arbeiten Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung zusammen.

Bild: © Wolfgang Bellwinkel, DGUV

Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und zu verbessern, muss der Arbeitgeber die am Arbeitsplatz bestehenden Gesundheitsgefährdungen durch eine Gefährdungsbeurteilung bewerten. Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderung, so hat er deren besonderen Belange in dieser Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Der Arbeitgeber ist gut beraten, wenn er bei seiner Gefährdungsbeurteilung die Beschäftigten mit Behinderung als „Experten in eigener Sache“ frühzeitig mit einbindet. Des Weiteren sollten unter anderem die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat, wenn vorhanden, aber auch der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Integrationsträger bei der Beurteilung mit eingebunden werden.

Arbeitsschutz

  • DGUV Vorschrift 2
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten

Bauordnung

  • Musterbauordnung und
  • Landesbauordnung
  • Brandschutz allgemein
  • Landesrecht-Denkmalschutz

Internationale und nationale Standards

  • ISO/IEC Guide 71
  • ISO/TR 41
  • Barrierefreies Bauen - DIN 18040
  • DIN Fachbericht 1 ...
  • DIN Fachbericht 2 ...

Anwendungsbereich

  • Grundsätze der barrierefreien Gestaltungsprozesse
  • Öffentliche und nicht öffentlich zugängliche Anlagen
  • Barrierefrei - Behindertengerecht
  • Integration - Inklusion