Anwendungsbereich

Frau im Rollstuhl bedient Fahrkartenautomat

Bild: © Wolfgang Bellwinkel, DGUV

Barrierefreiheit bedeutet: Gebäude und andere bauliche Anlagen und Einrichtungen, für alle Menschen mit und ohne Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar zu machen.

Dies gilt

  • für alle Menschen,
  • in jedem Alter,
  • ohne und mit Behinderungen
  • und mit der Vielfalt aller Fähigkeiten.

Barrierefreiheit beinhaltet somit eine ergonomische, eine psychologische, eine soziale und eine wirtschaftliche Dimension.