"Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der alle mitmachen können."
Seit den neunziger Jahren wandelt sich die Behindertenpolitik in Deutschland erheblich.
Nach mehrjährigen Beratungen wurde 1994 das Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung ins Grundgesetz eingefügt.
Mit dem Benachteiligungsverbot vollzieht sich bis heute ein Paradigmenwechsel:
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nicht mehr ausgrenzende öffentliche Fürsorge, sondern uneingeschränkte Teilhabe
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nicht mehr abwertendes Mitleid, sondern völlige Gleichstellung
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nicht mehr wohlmeinende Bevormundung, sondern das Recht auf Selbstbestimmung´