• Akten, die auf einem Tisch liegen

Wissenswertes zur Antragstellung

Wer kann einen Antrag auf Forschungsförderung durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV) stellen? Wie laufen Antragstellung und Bewilligungsverfahren ab? Welche Kosten sind zuwendungsfähig? Diese und viele andere Aspekte sollen hier geklärt werden.

Antrag

  • Antragsberechtigung

    Antragsberechtigt sind Hochschulen, Universitätskliniken, BG Kliniken sowie öffentliche und private Forschungseinrichtungen.

    Die Institute der DGUV erhalten keine Mittel aus dem Forschungsfonds, sie können aber Partner geförderter Forschungskooperationen sein.

  • Förderfähigkeit

    Die DGUV fördert Projekte im Bereich Prävention, Rehabilitation und Berufskrankheiten. In aller Regel geschieht das in Form einer Zuwendung oder eines Zuschusses und nicht in Form eines Forschungsauftrages. Nach Erhalt einer Projektskizze oder eines Zuwendungsantrages prüft die DGUV, ob eine Förderung in Form einer Zuwendung möglich ist.

    Die Projekte sollen folgende Bereiche verbessern oder weiterentwickeln:

    • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und in Bildungseinrichtungen
    • Berufskrankheitenverfahren
    • Heilung, Wiedereingliederung und Teilhabe nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten

    Die praktische Relevanz und Umsetzbarkeit für mehrere Unfallversicherungsträger stehen dabei im Vordergrund. Grundlagenforschung wird in der Regel nicht gefördert.

    Bitte beachten Sie dazu auch das Positionspapier für die Forschung der UV-Träger.

    Welche Förderschwerpunkte in diesen drei Bereichen zurzeit priorisiert sind, erfahren Sie unter

    Aktuelle Förderschwerpunkte und Bekanntmachungen

    Wenn Sie unsicher sind oder Fragen haben, lassen Sie sich telefonisch von uns beraten. Sie erreichen die Forschungsförderung unter der Rufnummer 030 13001 2044.

  • Antragsunterlagen
  • Antragseinreichung

    Ein Antrag kann jederzeit bei der DGUV-Forschungsförderung eingereicht werden.

    Nach positivem Verlauf der formalen und fachlichen Prüfung (Begutachtung) wird der Antrag in zwei Vorstandsgremien der DGUV zur Entscheidung vorgelegt. Diese tagen mehrmals im Jahr.

  • Forschungskooperationen

    Für Kooperationsprojekte empfehlen wir die Einrichtung einer koordinierenden Forschungsstelle, die in Abstimmung mit allen Beteiligten den Antrag stellt und bei Förderung die übergeordneten Aufgaben und das Berichtswesen übernimmt. Sie ist außerdem primäre Ansprechstelle der DGUV im Projektverbund.

    Es ist möglich, dass innerhalb eines Projekts mehrere kooperierende Institutionen Empfänger von Fördermitteln sind. Die Antragsformulare für 'mehrere zuwendungsempfangende Institutionen' sind zu verwenden.

    Wir empfehlen, bei weiterem Beratungsbedarf zu diesem Thema Kontakt mit der Stabsstelle Forschungsförderung ( oder Telefon 030 13001 2044) aufzunehmen.

Projektmittel

  • Zuwendungshöhe

    Die DGUV fördert Projekte typischerweise mit etwa 100.000 Euro jährlich. Gefördert werden aber auch kleinere Projekte mit nur einigen tausend Euro und mehrjährige Großprojekte.

    Die Zuwendung kann in der Regel bis zur Hälfte der voraussichtlichen Forschungskosten betragen; dieser Finanzierungsanteil kann erhöht werden, soweit das Interesse der DGUV an der Durchführung der Forschung das Eigeninteresse der zuwendungsempfangenden Institution überwiegt.

  • Zuwendungsfähigkeit

    Zuwendungsfähig sind alle Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Projektarbeit stehen und in der Laufzeit des Projektes anfallen. Der Zusammenhang mit dem Projekt ist für jede einzelne Position zu begründen. Beispielsweise sind Reisekosten zu wissenschaftlichen Kongressen nur dann zuwendungsfähig, wenn eine entsprechende Präsentation/Vortrag der Projektinhalte geplant ist. Computer-Hard- und -Software sind nur dann zuwendungsfähig, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie nicht zur Basisausstattung der durchführenden Forschungseinrichtung gehören.

    Größere Investitionsgüter können nicht aus dem Forschungsfonds der DGUV finanziert werden.

    Overheadkosten werden ebenfalls nicht übernommen. Diese können neben anderen als Eigenmittel in das Vorhaben einfließen.

  • Eigenmittel

    Eigenmittel sind Projektkosten, die Sie bzw. Ihre Institution selbst tragen. Eigenmittel sollten in der Regel 50 % der Projektkosten ausmachen. Ausnahmen werden nur bei besonderer Relevanz der Thematik für die DGUV akzeptiert. Auch hier ist der Zusammenhang mit dem Projekt für jeden Posten zu begründen.

    Eigenmittel können sein:

    • Aufwendungen für Personal (typischerweise Forschungsleitung, Hilfskräfte, Sekretariat),
    • Ausgaben für Bau- und Einrichtungsmaßnahmen, Mieten,Ausgaben für die allgemeine Institutseinrichtung (z. B. Büromöbel, Handwerkzeug, Ausgaben für die allgemeine Institutseinrichtung (z. B. Büromöbel, Handwerkzeug,
    • Ausgaben für die allgemeine Institutseinrichtung (z. B. Büromöbel, Handwerkzeug, Schutzbekleidung, für Büromaterial, Porto,
    • Betriebs- und Wartungskosten (z. B. Strom, Gas, Wasser, Kühlmittel), Wartungsverträge,
    • Beiträge zu Sachversicherungen, Kosten für Schutzbriefe,
    • Ausgaben für die Inanspruchnahme hochschuleigener Rechenzentren,
    • projektbezogene anteilige Ausgaben für Geräte, die (für das jeweilige Fach) zur zeitgemäßen Grundausstattung zu rechnen sind,
    • Ausgaben für die Vervollständigung oder Reparatur von Geräten.

    Eigenmittel sind nur im Antrag plausibel darzustellen. Im Fall der Förderung wird in den Verwendungsnachweisen nur die Verausgabung der Zuwendungssumme abgefragt.

  • Umsatzsteuer

    Die Zuwendungen der DGUV sehen wir aufgrund der aktuellen Allgemeinen Nebenbestimmungen für die Vergabe von Zuwendungen aus Mitteln des Forschungsfonds der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V (PDF, 121 kB, nicht barrierefrei) umsatzsteuerrechtlich als echten Zuschuss an, der nicht umsatzsteuerbar und -pflichtig ist.

    Wenn Sie auf beantragte Sachmittel wie z. B. Labormaterial Umsatzsteuer entrichten müssen, sind diese in der Bruttohöhe zuwendungsfähig. Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, sind die Nettokosten der Sachmittel anzugeben.

    Wir empfehlen, bei weiterem Beratungsbedarf zu diesem Thema Kontakt mit der Stabsstelle Forschungsförderung ( oder Telefon 030 13001 2044) aufzunehmen.

  • Mittelverschiebungen

    Eine Verschiebung über die Kalenderjahre stellt grundsätzlich kein Problem dar. Sollte sich zum vorgesehenen Abrechnungstermin zeigen, dass die von uns ausgezahlten Fördermittel nur zu einem geringen Teil ausgegeben wurden, so halten wir die nächste Rate zurück, bis der Kontostand bei der zuwendungsempfangenden Institution in etwa ausgeglichen ist, s. Abschn. 4.3 unserer Allgemeinen Nebenbestimmungen für die Vergabe von Zuwendungen aus Mitteln des Forschungsfonds der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V (PDF, 121 kB, nicht barrierefrei)

    Eine Mittelumwidmung innerhalb der Kostenarten (Sachmittel / Personalmittel, bei älteren Anträgen Investitionen / Laufende Kosten / Personalmittel), ist nur anzeige-, aber nicht genehmigungspflichtig. Ebenso verhält es sich mit Umwidmungen zwischen unterschiedlichen Kostenarten, die bis zu 10 % des Volumens der betroffenen Kostenarten ausmachen.

    Zu Gunsten der zuwendungsempfangenden Institution verwenden wir als Referenz die 'höhervolumige' Kostenart. Beispiel: Die geförderten Sachmittel summieren sich auf insgesamt 50.000 Euro, die geförderten Personalmittel auf insgesamt 150.000 Euro. Dann ist eine Mittel-verschiebung zwischen diesen Kostenarten über 15.000 Euro genehmigungspflichtig, bis zu diesem Betrag nur anzeigepflichtig. (siehe Abschn. 1.3 unserer Allgemeinen Nebenbestimmungen für die Vergabe von Zuwendungen aus Mitteln des Forschungsfonds der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V (PDF, 121 kB, nicht barrierefrei) )

    Verbergen sich hinter geringfügigen Mittelumwidmungen allerdings Änderungen des Arbeits- oder Zeitplans gegenüber dem Zuwendungsantrag oder -vertrag, so sind die Änderungen auf jeden Fall genehmigungspflichtig.

Bewilligungsverfahren

  • Dauer

    Erfahrungsgemäß dauert das Bewilligungsverfahren von der Antragstellung bis zum Projektstart durchschnittlich sechs bis acht Monate. Sind nach der formalen bzw. fachlichen Prüfung Änderungen im Antrag bzw. im Projekt erforderlich oder empfehlenswert, kann das Verfahren länger dauern.

  • Ablauf

    Wir prüfen eingehende Anträge zunächst formal. Sind alle formalen Voraussetzungen erfüllt, wird die fachliche Begutachtung eingeleitet. Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und das Projekt positiv bewertet wurde, wird der Antrag den Entscheidungsgremien der DGUV vorgelegt. Zunächst erfolgt eine fachliche Bewilligung durch den jeweils zuständigen Grundsatzausschuss des Vorstandes der DGUV. Abschließend werden die Mittel durch den Hauptausschuss freigegeben.

    Nach der Bewilligung durch den Hauptausschuss wird die Fördervereinbarung abgestimmt und das Projekt kann beginnen.

  • Begutachtung

    In die Begutachtung werden z. B. Fachleute

    • der Unfallversicherungsträger,
    • der DGUV, namentlich ihrer
      1. Institute,
      2. Fachbereiche,
      3. Sachgebiete und
      4. Abteilungen,
    • externer Stellen, z. B.
      1. Hochschulen,
      2. Forschungseinrichtungen
      3. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
      4. etc...

    einbezogen.

Projektverlauf

  • Forschungsbegleitkreis

    Viele Forschungsleitende richten Forschungsbegleitkreise ein, die die Projekte in beratender Funktion unterstützen. Je nach Ausrichtung und Größenordnung des Projektes setzen sich die Begleitkreise zusammen aus Expertinnen und Experten der Wissenschaft, Politik, Selbstverwaltung oder Wirtschaft. Fachleute der Unfallversicherungsträger oder der BG Kliniken komplettieren die Forschungsbegleitkreise. Die Forschungsleiterin oder der Forschungsleiter oder eine Vertretung leiten die Sitzungen und bereiten diese sowohl vor als auch nach. Im Idealfall befördern und begleiten diese Arbeitsgruppen auch die Umsetzung der Ergebnisse in die Praxis. Vertreterinnen und Vertreter der DGUV nehmen an den Sitzungen als Gäste teil.

  • Publikationen

    Wir begrüßen die Veröffentlichung der Projektergebnisse, insbesondere über Open Access. Auf die Förderung durch die DGUV muss hingewiesen werden.

  • Berichte

    Drei Monate nach Abschluss der wissenschaftlichen Arbeiten ist ein Abschlussbericht vorzulegen. Er weist die durchgeführten Arbeiten sowie die Projektergebnisse mit den sich ergebenden Schlussfolgerungen aus.

    Darüber hinaus werden in der Regel in der Fördervereinbarung Zeitpunkte vereinbart, zu denen über den Verlauf des Forschungsvorhabens zu berichten ist.

    Muster für die Erstellung der Berichte finden Sie unter Downloads.

Kontakt

Allgemeine Informationen über das Antragsverfahren, Antragsunterlagen und formale Voraussetzungen für alle Projekte:
Dr. Joachim Herrmann
53757 Sankt Augustin
Tel.: +49 30 13001-2044

Fachliche Beratung für Projekte im Bereich Prävention:

Dr. Joachim Herrmann
53757 Sankt Augustin
Tel.: +49 30 13001-2044

Fachliche Beratung für Projekte im Bereich Rehabilitation:

Dr. Ute Polak
Tel.: +49 30 13001-5330

Fachliche Beratung für Projekte im Bereich Berufskrankheiten:

Dr. Ulrike Wolf
Tel.: +49 30 13001-5130