COVID-19: Arbeitsunfall- und Berufskrankheiten-Zahlen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus und eine folgende Erkrankung an COVID-19 ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit sein. Weitere Informationen zu den beiden Möglichkeiten finden Sie hier.

Einen Überblick darüber, wie viele Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit COVID-19 und wie viele Arbeitsunfallmeldungen die Unfallversicherungsträger erhalten haben und wie viele bislang anerkannt wurden, zeigt die Statistik (PDF, 106 kB, nicht barrierefrei) (Die Zahlen werden ab April 2023 nur noch quartalsweise erhoben).

Eine Differenzierung der Meldungen nach Branchen wird für das Jahr 2021 erst Mitte des kommenden Jahres möglich sein.

Long-Covid

Informationen darüber, wie viele Versicherte mit Long-Covid-Symptomen behandelt wurden, gibt es bislang noch nicht.

Zusammen mit den BG-Kliniken hat die gesetzliche Unfallversicherung bereits frühzeitig ein überregionales, strukturiertes und interdisziplinäres Angebot entwickelt, um damit den gesetzlichen Auftrag der Versorgung arbeitsunfallverletzter und berufserkrankter Personen gerecht zu werden. Diese Leistungsangebote für gesetzlich unfallversicherte COVID-19-Erkrankte mit Langzeitfolgen beinhalten sowohl Beratung und Sprechstunden, aber auch ein spezielles, diagnostisches Abklärungsverfahren. Alle Rehamaßnahmen in Berufsgenossenschaftlichen Kliniken werden individuell an die Bedürfnisse der Betroffenen angepasst und interdisziplinär durchgeführt.

Darüber hinaus hat die gesetzliche Unfallversicherung verschiedene Forschungsprojekte initiiert, um die Datenlage zu verbessern und insbesondere geeignete Reha-Maßnahmen für Long-COVID-Erkrankte zu evaluieren.

Ansprechperson

Elke Biesel
Stv. Pressesprecherin
Tel.: +49 30 13001-1411