Folgende Vorschriften und Regelwerke werden vom Sachgebiet "Bäder" federführend erarbeitet bzw. in den Fachausschüssen der DGUV mit betreut:
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Betrieb von Bädern (DGUV Regel 107-001)
Die technische Entwicklung hat eine Vielzahl von Regelungen hervorgebracht, die teilweise auch für
Bäder von Bedeutung sind. Daher wird mit diesen Sicherheitsregeln dem Anwender eine Zusammenstellung einschlägiger
Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und des Staates sowie allgemein anerkannter
sicherheitstechnischer Regeln für den Bäderbereich zur Verfügung gestellt. Diese Sicherheitsregeln enthalten Maßnahmen
zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz von Beschäftigten und von Personengruppen, die beim Badbesuch gesetzlich
unfallversichert sind (z. B. Schüler, Hilfeleistungsunternehmen).
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Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser (DGUV Information 213-040) (alte Nummer: BGI/GUV-I 8688)
Diese Information ergänzt die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" für
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Es wird das bestehende gefahrstoffbezogene Vorschriften- und Regelwerk speziell für die
Wasseraufbereitung in Bädern zusammengefasst und verständlich dargestellt. Anschauliche Bilder und praxisbezogene
Tabellen geben eine Hilfestellung, den erforderlichen mit Gefahrstoffen sicher zu gestalten.
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Prüfliste für Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Chlorgas und deren Aufstellungsräume in Bädern (DGUV Information 207-023)
Check list for chlorination systems using chlorine gas and chlorine rooms in swimming pool facilities (DGUV Information 207-023, Englisch)
Diese Information ergänzt die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" für die Verwendung von Chlorgas. Es werden praxisnah die Anforderungen an die Verwendung von Chlorgas in Form einer Checkliste dargestellt.
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Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche (DGUV Information 207-006)
Floor coverings for foot areas (DGUV Information 207-006, Englisch)
Der hohe Anteil von Ausrutschunfällen am gesamten Unfallgeschehen erfordert eine sorgfältige Auswahl von Bodenbelägen,
Reinigungsverfahren und Reinigungsmitteln. Die Arbeitsstättenverordnung enthält im Abschnitt 1.5 ihres Anhangs die
Forderung, dass Fußböden in Räumen eben und rutschhemmend ausgeführt und leicht zu reinigen sein müssen.
Beurteilungskriterien, ob diese allgemeingehaltene Forderung erfüllt ist, sind für nassbelastete Barfußbereiche in
dieser Information angegeben.
Nassbelastete Barfußbereiche sind dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenbeläge in diesen Bereichen in der Regel nass
sind und barfuß begangen werden.
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Einsatz von Ozon in Bäderbetrieben (DGUV Information 207-029)
Diese DGUV Information "Einsatz von Ozon in Bäderbetrieben" für Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten ist in Bädern mit einer Wasseraufbereitung mit Ozon anzuwenden. Sie gibt Bäderbetreibern Hinweise und Empfehlungen zu Planung, Errichtung und zu einem sicheren Betrieb von Ozonanlagen.
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Richtlinien für die Verwendung von Ozon zur Wasseraufbereitung (DGUV Regel 103-015)
Diese Richtlinien finden Anwendung auf Anlagen zum Erzeugen, Fortleiten und Verwenden von Ozon als
Wasseraufbereitungsmittel für Trink-, Schwimmbecken-, Betriebs- und Abwasser. Sie enthalten Sicherheitsanforderungen an
die Kennzeichnung, den Aufstellungsort und den Betrieb von Ozonanlagen.
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Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in Bäderbetrieben (DGUV Information 207-018)
Diese Information gibt in einem ersten Abschnitt allgemeine Hinweise zur Anwendung des Gefährdungs-
und Belastungs-Katalogs im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Die Tabellen im zweiten Abschnitt sind nach
Arbeitsbereichen und Tätigkeiten gegliedert. Sie zeigen für Arbeitsplätze in Bäderbetrieben wesentliche Gefährdungen
sowie geeignete Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz auf. Den Verantwortlichen in Bäderbetrieben
bieten sie eine Hilfe zur strukturierten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung.
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Die Tabellen stehen als bearbeitbare Excel-Datei zum kostenlosen Download bereit.
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DVD "Arbeitsplatz Schwimmbad – Sicherheit bei Tätigkeiten mit höherem Gefährdungspotential" (DGUV Information 207-020)
Diese DVD bietet Videofilme zu ausgewählten betrieblichen Tätigkeiten in Bädern mit höherem Gefährdungspotential. Sie bietet Betreibern von Freibädern, Hallenbädern, Erlebnisbädern, Lehrschwimmbädern, Hotelbädern und Therapiebädern sowie Führungskräften als auch Beschäftigten Hilfestellung, die Arbeit in Bädern sicherer und gesünder zu gestalten.
In enger Anlehnung an das DGUV-Regelwerk, insbesondere der Regel "Betrieb von Bädern" (DGUV Regel 107-001), werden die richtigen Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung der vorhandenen Gefährdungen und Belastungen vermittelt.
Insbesondere folgende staatliche Vorschriften enthalten für den Bäderbetrieb relevante Aussagen: