Die Grippe, Fachbegriff "Influenza", ist eine ernstzunehmende Erkrankung, die insbesondere bei älteren und abwehrgeschwächten Patienten zu Komplikationen und Todesfällen führen kann. Aber auch jeder, der diese Erkrankung ohne Komplikationen durchgemacht hat, weiß, wie beschwerlich und unangenehm starke Kopf- und Gliederschmerzen, hohes Fieber und Mattigkeit sind, und dass die Genesung einige Zeit dauert. Die Grippe unterscheidet sich in der Schwere der Krankheit deutlich von einer harmlosen Erkältung.
Wie kann ich mich vor der Grippe schützen?
Der beste Schutz vor einer Grippe ist die Impfung. Sie sollte bereits vor Beginn der Grippesaison, d. h. im Herbst (Oktober bis November) erfolgen, um rechtzeitig den erforderlichen Immunschutz aufzubauen. Der im Herbst verabreichte Influenza-Impfstoff enthält die zuvor von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) jeweils als aktuell angesehenen Influenzavirus-Impfstämme. Man kann davon ausgehen, dass das Risiko im Winter zu erkranken bei den im Herbst Geimpften deutlich geringer ist.
Wie kann ich mich schützen, wenn ich nicht geimpft bin?
Auch wenn man nicht geimpft ist, gibt es Möglichkeiten sich vor der Grippe zu schützen: wie viele andere Infektionskrankheiten auch wird sie durch Kontakte wie Händeschütteln und anschließendes Berühren im Gesicht oder durch das Einatmen feinster Tröpfchen nach Niesen und Husten von Erkrankten von Mensch zu Mensch weitergegeben.
Solche Übertragungswege kann jeder durch einfache Maßnahmen unterbrechen bzw. die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung verringern:
Das Robert Koch-Institut empfiehlt Grippepatienten
die Verbreitung der Influenzaviren zu vermindern.
Wo finde ich weitere Informationen?
Das Robert Koch-Institut (RKI) hält auf seinen Influenza-Internetseiten viele Informationen bereit, u.a. den RKI-Ratgeber für Ärzte.
Die Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) beim Robert Koch-Institut informiert wöchentlich über den aktuellen Ausbreitungsgrad der Influenza.
Gibt es spezielle Arbeitsschutzvorschriften bezüglich der Influenza?
Beschäftigte sind vor allem dann gefährdet sich mit Influenzaviren anzustecken, wenn sie in direktem Kontakt mit erkrankten Personen stehen insbesondere bei der medizinischen Versorgung oder der berufsmäßigen Betreuung von Erkrankten.
Hierfür sieht die TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege" geeignete Präventionsmaßnahmen vor. Neben der üblichen Händehygiene wird auf das Angebot einer Schutzimpfung und die Bereitstellung eines geeigneten Mund-Nasen-Schutzes für betroffene Beschäftigte in dieser Branche hingewiesen.
Für den Fall einer Pandemie, das heißt eines weltweiten bedrohlichen Influenzaausbruchs, sind zusätzliche Arbeitsschutzmaßnahmen im Beschluss 609 des ABAS genannt.