Wichtige Regeln für den innerbetrieblichen Verkehr
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Aufeinander Rücksicht nehmen
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Nur für Fahrzeuge freigegebene Wege befahren
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Fahrzeuge wegen der Absturzgefahr nicht als Aufstieg oder Mitfahrgelegenheit missbrauchen
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Nur bei ausreichender Sicht und mit angepasster Geschwindigkeit fahren
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Fahrzeuge nicht auf Fluchtwegen und vor Notausgängen parken, auch nicht als Hindernis auf Verkehrswegen
abstellen
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Als Fußgänger die grundsätzliche Vorfahrt von fahrerlosen Flurförderzeugen beachten und aus deren Bewegungsbereich
heraus bleiben
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Auf gemeinsamen von Fahrzeugen und Fußgängern genutzten Verkehrswegen als Fußgänger immer am äußersten Rand der
Verkehrswege gehen und frühzeitig Blickkontakt mit dem Fahrer aufnehmen
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Verkehrswege sollten gekennzeichnet sein, z. B. durch eine gelbe Linie. Grundanforderungen sind: Sie müssen
rutschhemmend, ohne Stolperfallen und beleuchtet sein (Allgemeinbeleuchtung mindestens 5 Lux). Vor allem dürfen sie
nicht zugestellt werden.
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Verkehrswege, die höher als 1 m über dem Boden liegen, müssen mit Geländer (mindestens 1 m hoch), Fuß- und
Knieleiste gesichert sein. Dort, wo Beförderungsmittel verkehren, sind Sicherheitsabstände einzuplanen - auf beiden
Seiten 0,50 m über den äußeren Rand der Beförderungsmittel hinaus, bei starkem Fußgängerverkehr 0,75 m. Wege für
Fahrzeuge müssen in einem Abstand von mindestens 1 m an Türen und Toren vorbeiführen.