Ein 42-jähriger Mechaniker ist am Montagmorgen in einem Kölner Baumarkt von einem Gabelstapler (technisch: Flurförderzeug) erschlagen worden. Der Mitarbeiter einer Wartungsfirma hatte den Auftrag, den Gabelstapler zu reparieren. Gegen zehn Uhr fanden mehrere Mitarbeiter des Baumarktes den Mann unter dem umgestürzten Flurförderzeug. Die Verletzungen waren so schwer, dass der herbeigerufene Notarzt nur noch den Tod des Mannes feststellen konnte." So stand es kürzlich in einer Kölner Tageszeitung. Bei dem Unglück handelt es sich leider um keinen Einzelfall. Immer wieder werden den Berufsgenossenschaften Arbeitsunfälle gemeldet, an denen ein Fahrzeug beteiligt war.
Vorschriften sorgen für Klarheit
Dem Mechaniker im Kölner Baumarkt wurde zum Verhängnis, dass das Fahrzeug nicht sachgemäß abgestellt und nicht ausreichend gegen ein Umkippen oder Wegrollen gesichert war.
Betriebsanweisungen für Gabelstapler sollten verbindliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für stehende Fahrzeuge enthalten: "Beim Abstellen des Staplers muss darauf geachtet werden, dass die Verkehrswege frei bleiben, die Gabel abgesenkt, die Handbremse angezogen und der Schlüssel abgezogen wird", heißt es etwa in der Anweisung eines Stuttgarter Spezialisten für arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen. Manch einen mag erstaunen, dass man sogar das Abziehen des Zündschlüssels für erwähnenswert hält. Ist das bei einer Arbeitspause nicht selbstverständlich? Sollte man meinen. Vor Ort trifft das offenbar nicht immer zu. Wie sonst kommt es, dass fast zwanzig Prozent aller tödlichen Staplerunfälle durch die Fahrfehler unbefugter Benutzer verursacht wurden?
... plötzlich war der Stapler da
Außerordentlich gefährlich können Gabelstapler, aber auch Gabelhubwagen, Elektrokarren, Kräne und fahrerlose Flurförderzeuge dann werden, wenn sie in Bewegung sind. Am eigenen Leibe erfuhr dies Bernd B., Mitarbeiter eines Getränkeherstellers. Als er dabei war, die Ladung eines LKW zu kontrollieren, spürte er plötzlich einen kräftigen Stoß von hinten und stürzte zu Boden. Ein vorbeifahrender Gabelstapler hatte ihn übersehen und übel "erwischt". Die Folgen: Prellungen und ein kompliziert gebrochenes Handgelenk.
Das A und O der Unfallverhütung auf innerbetrieblichen Verkehrswegen sind sichere und gut gekennzeichnete Wege mit klaren Regeln. Wenn der innerbetriebliche Weg zu schmal oder zu unübersichtlich ist, wenn dort gestapeltes Lagergut umfällt und die freie Fahrt nimmt, oder wenn der Boden besonders glatt oder uneben ist, dann steigt die Unfallgefahr. Einfach aber wirkungsvollist es, die befahrenen Verkehrswege mit breiten farbigen Streifen auf dem Boden zu markieren.
Kennzeichnung von Wegen unabdingbar
Betriebsbereiche, die seltener von Fußgängern betreten werden, haben häufig keine getrennten Verkehrswege für Fahrzeuge und Fußgänger. In Lagerhallen zum Beispiel, in denen die Mitarbeiter sich hauptsächlich auf Gabelstaplern bewegen, gilt also extreme Vorsicht! An besonders unübersichtlichen Stellen sollten Verkehrsspiegel oder Blinkanlagen mit Ultraschallsensoren montiert werden, die durch Fahrzeuge oder Personen ausgelöst werden.
Besonders wichtige Verkehrswege in jedem Betrieb sind die Flucht- und Rettungswege. Im Falle von Gefahr müssen sie gewährleisten, dass der Arbeitsplatz schnell und sicher verlassen werden kann. Wie die Notausgänge sind sie daher eindeutig und leicht erkennbar zu kennzeichnen - vor allem aber jederzeit frei zu halten. Selbst wenn sie nur "mal eben kurz" verstellt oder eingeengt werden, hat dies im Notfall böse Folgen.