Ziel des Rehabilitationssports ist es, den Betroffenen nach einem Arbeitsunfall oder bei einer bestehenden Berufskrankheit möglichst auf Dauer die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Der Rehabilitationssport umfasst bewegungstherapeutische Übungen, die in Gruppen und unter fachkundiger Leitung durchgeführt werden. Das Funktionstraining kann zur Bewegungsverbesserung, zur Stärkung von Ausdauer und Kraft oder auch zur Schmerzlinderung beitragen. Als besonders wirksam hat sich Rehabilitationssport bei schweren Mobilitätsbehinderungen infolge von z.B. Querschnittlähmungen, Amputationen oder schweren Schädel-Hirnverletzungen gezeigt. Das Üben in Gruppen fördert dabei den Erfahrungsaustausch, ermöglicht soziale Kontakte und kann damit auch Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Weitere Informationen zum Rehabilitationssport finden Sie auch auf den Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).
Darüber hinaus ist die Förderung des Sports für Menschen mit Behinderungen ein besonderes Anliegen der DGUV.
Die DGUV hat mit dem Deutschen Behindertensportverband e.V. (DBS) und mit dem RehaSport Deutschland e.V. (RSD) jeweils ein "Abkommen über die Durchführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung" geschlossen.
Abkommen für den Rehabilitationssport gültig ab 01.01.2024 | Abkommen für den Rehabilitationssport gültig ab 01.01.2021 | Abkommen für den Rehabilitationssport gültig bis 31.12.2020 | Abkommen für den Rehabilitationssport gültig bis 31.12.2019 |
DGUV:
Marcel Bergmann, ZDF-Redakteur: