Der Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt Begutachtungsempfehlungen zu verschiedenen Berufskrankheiten (BK) heraus. Diese sollen Gutachter, Mediziner und die Sachbearbeitung der UV-Träger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) in ihrer täglichen Arbeit unterstützen. Ziel ist es, auf der Basis des aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstandes einheitliche Grundlagen für die Begutachtung zu schaffen.
Mit den Begutachtungsempfehlungen soll allen Beteiligten (UV-Träger, Mediziner, Betroffene, Sozialgerichtsbarkeit etc.) die Prüfung der Gutachten auf Plausibilität und Schlüssigkeit erleichtert und zur Transparenz und Akzeptanz der Entscheidungen beigetragen werden.
Das medizinische Fachgutachten hat eine wichtige Aufgabe im BK-Feststellungverfahren: Der Gutachter stellt zunächst fest, ob aus medizinischer Sicht das Vorliegen einer Berufskrankheit (BK) bejaht werden kann. Ist dies der Fall, spricht er auch eine Empfehlung dazu aus, ob und ggf. in welchem Ausmaß die Folgen der Berufskrankheit zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) geführt haben.
Neben den relevanten medizinischen Aspekten von Berufskrankheiten enthalten die Begutachtungsempfehlungen auch Hinweise zu der Art und der Ermittlung der für die jeweilige BK relevanten schädigenden Einwirkungen (z.B. Asbest, Lärm etc.)
Die Empfehlungen werden regelmäßig überarbeitet und damit an den jeweils aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft angepasst.
Begutachtungsempfehlungen gibt es derzeit zu folgenden Berufskrankheiten:
Allgemeine Hintergrundinformationen bieten die folgenden Schriften:
Auf den Internet-Seiten der DGUV-Landesverbände ist eine Datenbank mit Namen und Anschriften von Gutachtern hinterlegt, die Gutachten zu Berufskrankheiten fertigen.