Als meldende/abrechnende Stelle wird die Stelle bezeichnet, die Ihre Lohnabrechnung durchführt und verantwortet.
Sie lässt sich durch drei Informationen für das meldepflichtige Unternehmen eindeutig identifizieren:
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die Betriebsnummer des lohnverantwortenden Beschäftigungsbetriebes (BBNRLB),
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die Betriebsnummer der lohnabrechnenden Stelle (BBNRAS) und
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die laufende Nummer.
Betriebsnummer des lohnverantwortenden Beschäftigungsbetriebes – BBNRLB:
Die BBNRLB ist die Betriebsnummer des Unternehmens, das die Lohnabrechnung insgesamt verantwortet. In der Regel handelt es sich dabei um den Beschäftigungsbetrieb, bei dem die Geschäftsführung bzw. die Verantwortlichkeit für den Aufgabenbereich der Lohnabrechnung angesiedelt ist, beispielweise die Hauptniederlassung. Diese Betriebsnummer muss zwingend zum Unternehmen gehören. Ein externes Dienstleistungsunternehmen (z.B. eine Steuerberatung) kann nicht die lohnverantwortende Stelle sein.
Betriebsnummer der lohnabrechnenden Stelle - BBNRAS:
Die BBNRAS ist die Betriebsnummer der Stelle, bei der die Lohnunterlagen physisch vorhanden sind und eingesehen werden können. Diese Stelle kann identisch mit der BBNRLB sein, wenn das Unternehmen selbst die Lohnabrechnung durchführt. Liegen die Lohnunterlagen bei einer Steuerberatung oder bei einem externen Dienstleistungsunternehmen, ist dessen Betriebsnummer anzugeben. In diesen Fällen weichen die BBNRLB und BBNRAS voneinander ab.
Laufende Nummer:
Die Kombination aus BBNRLB und BBNRAS bekommt bei der Kommunikation mit dem Stammdatendienst zusätzlich eine laufende Nummer, die für die weitere Identifikation der meldenden/abrechnenden Stelle erforderlich ist. Mit ihrer Hilfe wird erkannt, dass über eine meldende/abrechnende Stelle (gleiche Kombination aus BBNRLB und BBNRAS) mehrere Abrechnungskreise abgerechnet werden.
Beispiele hierzu finden Sie in der Verfahrensbeschreibung zum UV-Meldeverfahren