Im Dezember 2018 wurde die Technische Regel für Arbeitsstätten "Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen" ASR A5.2 im gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht und damit in Kraft gesetzt. Sie ist auf der Internetseite der BAuA veröffentlicht. Die ASR A5.2 konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung beim Einrichten und Betreiben von Straßenbaustellen.
Im Juni 2019 wurde der Entwurf der "Handlungshilfe für das Zusammenwirken von ASR A5.2 und RSA bei der Planung von Straßenbaustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr" auf der Internetseite der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) vorveröffentlicht. Dieser Entwurf wurde in einem Betreuerkreis, bestehend aus Vertretern von Straßenbau- und Verkehrsverwaltungen sowie des Arbeitsschutzes und der Bauwirtschaft, einvernehmlich verabschiedet. Die Vorveröffentlichung gilt vorbehaltlich der noch durchzuführenden Anhörung der Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden sowie der Arbeitsschutzbehörden.
Das Sachgebiet Tiefbau empfiehlt, die Handlungshilfe insbesondere für die Beurteilung kritischer Grenzfälle nach ASR A5.2 Kapitel 4.3 Absätze (3) und (4) heranzuziehen.
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Dipl.-Ing. (FH) Klaus-Michael Krell MSc
BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
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