Ersthelfer müssen von ermächtigten Stellen aus- und fortgebildet sein - §26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".
Die ermächtigten Stellen haben die Anforderungskriterien des DGUV Grundsatz 304-001 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" (bisher BGG/GUV-G 948) zu erfüllen.
Die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger ist bei der VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) eingerichtet. Sie führt sowohl das Ermächtigungsverfahren als auch die Beurteilung des laufenden Lehrbetriebes im Auftrag der Unfallversicherungsträger durch.
Bei Fragen in Zusammenhang mit dem Ermächtigungsverfahren wenden Sie sich bitte an:
Frau Eva Feser
VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Riemenschneiderstraße 2
97072 Würzburg
Telefon: +49 931 7943 281
Frau Sabine Ducksch
VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Riemenschneiderstraße 2
97072 Würzburg
Telefon: +49 931 7943 342
E-Mail: qseh@vbg.de