In der Regel führt der öffentliche Rettungsdienst die für die Rettung Verletzter erforderlichen Geräte und Hilfsmittel mit.
Nur an Stellen, an denen der Rettungsdienst Verletzte nicht direkt übernehmen kann, wie z. B. bei der Rettung aus großen Höhen oder Schächten, müssen speziell geeignete Rettungstransportmittel zusätzlich bereit gehalten werden. Dazu gehören Schleifkörbe, Höhentragen, Rettungstücher, Rettungsgurte, Höhenrettungsgeräte etc. (§ 25 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1).
Rettungsgeräte kommen auch zum Einsatz, wenn bei besonderen Gefahren technische Maßnahmen erforderlich sind. Dazu gehören z. B. Notduschen, Augenduschen, Schneidgeräte, Sprungtücher.