Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, muss aufgezeichnet werden.
Zur Dokumentation kann die DGUV Information 204-021 "Meldeblock" oder auch der Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen verwendet werden. Es ist auch möglich die Dokumentation unter geeigneten Bedingungen elektronisch vorzunehmen. In jedem Fall müssen die Aufzeichnungen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1)
Gleichgültig, wer die Aufzeichnungen vornimmt, in jedem Fall handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind. Bei der Dokumentation handelt es sich um personenbezogene Daten. Die Datenschutzgrundverordnung bzw. das Bundesdatenschutzgesetz sind zu beachten.
Für jeden Mitarbeiter im Betrieb ist die Dokumentation der Ersten-Hilfe-Leistungen deshalb wichtig, weil sie als Nachweis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls verwendet werden kann.