Für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen erhöhen sich die pauschalierten Lehrgangsgebühren der Unfallversicherungsträger für Lehrgänge die ab dem 1.1.2014 stattfinden.
Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt durch von den Unfallversicherungsträgern gem. § 26 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1) ermächtigte Stellen.
Vereinbarungsgemäß wird die Pauschgebühr jährlich zum 1. Januar entsprechend der Änderung der Grundlohnsumme (§ 71 Abs. 3 SGB V) angepasst.
Nach der vom Bundesministerium für Gesundheit am 06.09.2013 bekannt gegebenen Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einkommen (Grundlohnsumme) von 2,81 % erhöhen sich die Pauschgebühren bei Lehrgängen, die ab dem 01.01.2014 beginnen, für jeden Teilnehmer an einer
Die fortlaufend aktualisierte Liste der ermächtigten Stellen, der beauftragenden Unfallversicherungsträger sowie weitere Informationen zur Ersten-Hilfe-Aus- und Fortbildung sind unter der Seite "Ausbildung betriebliche Erste-Hilfe" zu finden