Die überarbeitete DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (bisher BGV/GUV-V A1) sowie die erläuternde DGUV Regel 100-001 dazu tritt in Kürze bei den einzelnen Unfallversicherungsträgern in Kraft.
Durch die Änderungen sind auch die Regelungen zur Ersten Hilfe im Betrieb partiell betroffen.
So dürfen nun auch solche Personen als Ersthelferinnen oder Ersthelfer eingesetzt werden, die bereits über eine sanitäts-oder rettungsdienstliche Ausbildung verfügen. Als Ersthelferrinnen und Ersthelfer dürfen darüber hinaus Personen, die über eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen, bestellt werden. Außerdem wurde festgeschrieben, dass auch solche Personen als fortgebildet gelten, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen sanitäts- oder rettungsdienstlichen Tätigkeit regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen.
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