Für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen erhöhen sich die pauschalierten Lehrgangsgebühren der Unfallversicherungsträger für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2018 stattfinden.
Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt durch von den Unfallversicherungsträgern gemäß § 26 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" ermächtigte Stellen.
Vereinbarungsgemäß wird die Pauschgebühr zum 1. Januar angepasst. Danach erhöhen sich die Pauschgebühren bei Lehrgängen, die ab dem 01.01.2018 beginnen, für jeden Teilnehmenden an einer
Die Lehrgangsgebühren (PDF, 21 kB, nicht barrierefrei) haben auch Gültigkeit für die Lehrgänge "Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder".