Stand: 25.11.2021
Für Erste-Hilfe-Kurse erhöhen sich die pauschalierten Lehrgangsgebühren der Unfallversicherungsträger für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2022 stattfinden.
Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt durch von den Unfallversicherungsträgern ermächtigte Stellen (§ 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention").
Vereinbarungsgemäß wird die Pauschgebühr zum 1. Januar 2022 auf 35,80 € je Teilnehmenden angepasst.
Die Pauschgebühr für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2022 beginnen, beträgt demnach für die
Die Liste der Lehrgangsgebühren finden Sie hier (PDF, 256 kB, nicht barrierefrei) .
Die pandemiebedingte Corona-Pauschale von 12 € je Teilnehmenden kann für Kurse bis einschließlich 19.03.2022 zusätzlich abgerechnet werden.