Der Fachbereich Erste Hilfe hat die zielgruppenspezifischen Handlungshilfen zur Erste Hilfe im Umfeld der Corona-Virus-Pandemie überarbeitet. Die Handlungshilfen für Unternehmen, betriebliche Ersthelfende und ermächtigte Ausbildungsstellen berücksichtigten neben der Verlängerung der Regelungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21.01.2021, die bis 30.06.2021 befristet ist, auch das 3g-Prinzip. Besonders hinweisen möchten wir auf:
Unternehmen finden entsprechende Informationen in der "Handlungshilfe für Unternehmen – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie" (Fachbereich AKTUELL FBEH-100).
Außerdem hat der Fachbereich Erste Hilfe Orientierungspunkte für betriebliche Ersthelfende zum Verhalten in Erste-Hilfe-Situationen im Umfeld der Corona-Pandemie zusammengestellt: "Handlungshilfe für betriebliche Ersthelfende – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie" (Fachbereich AKTUELL FBEH-101).
Ermächtigte Ausbildungsstellen finden Empfehlungen zur Organisation und Gestaltung von Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen für betriebliche Ersthelfende in der "Handlungshilfe für ermächtigte Ausbildungsstellen – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie" (Fachbereich AKTUELL FBEH-102)
Alle drei Handlungshilfen können Sie hier herunterladen.