Stand: 24.09.2020
Für Erste-Hilfe-Kurse erhöhen sich die pauschalierten Lehrgangsgebühren der Unfallversicherungsträger für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2021 stattfinden.
Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt durch von den Unfallversicherungsträgern ermächtigte Stellen (§ 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention").
Vereinbarungsgemäß wird die Pauschgebühr zum 1. Januar 2021 auf 35 € je Teilnehmenden angepasst.
Die Pauschgebühr für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2021 beginnen, beträgt demnach für die
Die Liste der Lehrgangsgebühren finden Sie hier (PDF, 256 kB, nicht barrierefrei) .
Die pandemiebedingte Corona-Pauschale von 12 € je Teilnehmenden kann solange zusätzlich abgerechnet werden, wie die epidemische Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz besteht.