Der Fachbereich Erste Hilfe hat zielgruppenspezifisch drei Handlungshilfen mit Stand 14.05.2020 erarbeitet: Für Unternehmen, betriebliche Ersthelfende und ermächtigte Ausbildungsstellen. Die Handlungshilfen basieren auf dem SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard des BMAS vom 16.04.2020. Die Handlungshilfen für Unternehmen und ermächtigte Ausbildungsstellen wurden hinsichtlich der zeitbefristet abrechenbaren pandemiebedingten Zulage sowie des erforderlichen Platzbedarfs für die Teilnehmenden aktualisiert.
Unternehmen finden entsprechende Informationen in der "Handlungshilfe für Unternehmen – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie" (Fachbereich AKTUELL FBEH-100).
Außerdem hat der Fachbereich Erste Hilfe Orientierungspunkte für betriebliche Ersthelfende zum Verhalten in Erste-Hilfe-Situationen im Umfeld der Corona-Pandemie zusammengestellt: "Handlungshilfe für betriebliche Ersthelfende – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie" (Fachbereich AKTUELL FBEH-101).
Ermächtigte Ausbildungsstellen finden Empfehlungen zur Organisation und Gestaltung von Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen für betriebliche Ersthelfende in der "Handlungshilfe für ermächtigte Ausbildungsstellen – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie" (Fachbereich AKTUELL FBEH-102).
Alle drei Handlungshilfen können Sie hier herunterladen.