Der Fachbereich Erste Hilfe hat zielgruppenspezifisch drei Handlungshilfen erarbeitet: Für Unternehmen, betriebliche Ersthelfende und ermächtigte Ausbildungsstellen. Die Handlungshilfen basieren auf dem SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard des BMAS vom 16.04.2020.
Im Rahmen dringend notwendiger Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie haben die Unfallversicherungsträger (UVT) gegenüber ihren Mitgliedsunternehmen bzw. deren Versicherten die dringende Empfehlung ausgesprochen zunächst bis 30.05.2020 an keiner Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung teilzunehmen. Einzelne Unfallversicherungsträger haben diesen Zeitraum nochmals verlängert. Die grundsätzliche Empfehlung zur Nicht-Teilnahme gilt weiterhin. Betriebliche Ersthelfende sollen an einem Erste-Hilfe-Kurs nur teilnehmen, wenn dies unumgänglich ist. Unternehmen finden entsprechende Informationen in der"Handlungshilfe für Unternehmen – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie"(Fachbereich AKTUELL FBEH-100).
Außerdem hat der Fachbereich Erste Hilfe Orientierungspunkte für betriebliche Ersthelfende zum Verhalten in Erste-Hilfe-Situationen im Umfeld der Corona-Pandemie zusammengestellt: "Handlungshilfe für betriebliche Ersthelfende – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie"(Fachbereich AKTUELL FBEH-101).
Ermächtigte Ausbildungsstellen finden Empfehlungen zur Organisation und Gestaltung von Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen für betriebliche Ersthelfende in der "Handlungshilfe für ermächtigte Ausbildungsstellen – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie"(Fachbereich AKTUELL FBEH-102)
Alle drei Handlungshilfen können Sie hier herunterladen.