Der DGUV Grundsatz 304-001 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" sowie der DGUV Grundsatz 304-002 "Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst" wurden überarbeitet. Die Kriterien zur Anerkennung als Multiplikatorenstelle wurden dabei aus beiden Grundsätzen ausgegliedert und in den neu erstellten DGUV Grundsatz 304-003 "Aus- und Fortbildung von Lehrkräften in den Ersten Hilfe und für den betrieblichen Sanitätsdienst (Multiplikatorenstellen)" überführt.
Die DGUV Grundsätze 304-001 bis 304-003 regeln das Ermächtigungsverfahren für Stellen, die in der Ersten-Hilfe-Aus- und Fortbildung tätig sind. Ausbildungsstellen finden unter anderem ab sofort Hinweise unter welchen Voraussetzungen die Teilnahmebescheinigung und die Lehrgangsdokumentation digital erstellt werden können. Außerdem wurde auch das Thema E-Learning für die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften in der Ersten Hilfe berücksichtigt.
Alle Änderungen und Übergangsfristen finden Sie hier:
Erste-Hilfe-Kurse für betriebliche Ersthelfende umfassen weiterhin 9 Unterrichtseinheiten (a 45 Minuten) zuzüglich Pausen und müssen in Präsenz absolviert werden.