Die drei zielgruppenspezifischen Handlungshilfen zur Ersten Hilfe im Betrieb vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie für Unternehmen, Ersthelfende und ermächtigte Ausbildungsstellen stehen nicht mehr zur Verfügung.
Mit dem Außerkrafttreten der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung am 26. Mai 2022 entfällt für den Großteil der Betriebe die rechtliche Grundlage für verbindliche Vorgaben zum Infektionsschutz. Der Arbeitgeber hat Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Fragen und Antworten zum betrieblichen Infektionsschutz hat das BMAS auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Die "Handlungshilfe für Unternehmen – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie" (FBEH-100) und die "Handlungshilfe für Ersthelfende – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie" (FBEH-101), beide mit Stand 25.11.2021, werden damit zurückgezogen. Ebenfalls nicht mehr verlängert wird die "Handlungshilfe für ermächtigte Ausbildungsstellen – Erste Hilfe im Umfeld der Corona-(SARS-CoV-2)-Pandemie" (FBEH-102) mit Stand 05.05.2022.
Informationen zur Ersten Hilfe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, z.B. zum Umgang mit der Fortbildungsfrist für Ersthelfende, hat der Fachbereich Erste Hilfe in seinen FAQ s veröffentlicht. Regelungen einzelner Länder bzw. Gebietskörperschaften zum Infektionsschutz bleiben hiervon unberührt.