Stand: 01.08.2022
Die ermächtigten Ausbildungsstellen erhalten von den Unfallversicherungsträgern für Erste-Hilfe-Kurse bis einschließlich 31.07.2022 pro Teilnehmenden ergänzend zur Lehrgangspauschale die sogenannte Corona-Pauschale in Höhe von 12 € je Teilnehmenden. Für Erste-Hilfe-Kurse ab 01.08.2022 gilt vereinbarungsgemäß wieder die Lehrgangspauschale von 35,80 € pro Teilnehmenden. Die Zahlung der Corona-Pauschale wird nicht verlängert. Mit dem Betrag von 35,80 € gelten die Aufwendungen der Ausbildungsstellen als abgegolten. Zusätzliche Kosten dürfen den Mitgliedsunternehmen der Unfallversicherungsträger in der Regel nicht in Rechnung gestellt werden.