Stand: 16.3.2022
Die sogenannte Corona-Pauschale in Höhe von 12 Euro je Teilnehmenden wird über den 19.03.2022 hinaus verlängert und bis 31.07.2022 von den Unfallversicherungsträgern übernommen.
Diese pauschale Zulage zur Kompensation der Corona-bedingten zusätzlichen Aufwendungen wird ergänzend zu der Lehrgangsgebühr übernommen. Für reguläre Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen dürfen Betrieben keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt werden.
Die Lehrgangsgebühr beträgt für Kurse im Jahr 2022 je Teilnehmenden 35,80 €; zusammen mit der Corona-Pauschale ergibt sich ein Gesamtbetrag von 47,80 € pro Kurs und Teilnehmenden.