Stand: 20.10.2022
Für Erste-Hilfe-Kurse erhöhen sich vereinbarungsgemäß die pauschalierten Lehrgangsgebühren der Unfallversicherungsträger für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2023 stattfinden.
Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt durch ermächtigte Stellen (§ 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"). Diese Ausbildungsstellen rechnen die Lehrgangsgebühren mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern ab.
Die Pauschgebühr für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2023 beginnen, beträgt pro Teilnehmenden für die
Die Informationen zur Abrechnung finden ermächtigte Ausbildungsstellen hier.