Lehrgangsgebühren ab 01. Januar 2023

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Stand: 20.10.2022

Für Erste-Hilfe-Kurse erhöhen sich vereinbarungsgemäß die pauschalierten Lehrgangsgebühren der Unfallversicherungsträger für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2023 stattfinden.

Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt durch ermächtigte Stellen (§ 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"). Diese Ausbildungsstellen rechnen die Lehrgangsgebühren mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern ab.

 

Die Pauschgebühr für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2023 beginnen, beträgt pro Teilnehmenden für die

  • Erste-Hilfe-Ausbildung: 37,04 €
  • Erste-Hilfe-Fortbildung: 37,04 €
  • Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder: 37,04 €.

Die Informationen zur Abrechnung finden ermächtigte Ausbildungsstellen hier.