Für Erste-Hilfe-Kurse erhöhen sich vereinbarungsgemäß die pauschalierten Lehrgangsgebühren für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2025 stattfinden.
Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt durch ermächtigte Stellen (§ 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"). Diese Ausbildungsstellen rechnen die Lehrgangsgebühren mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern ab.
Die Pauschgebühr für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2025 beginnen, beträgt pro Teilnehmenden für die
Ermächtigte Ausbildungsstellen können hier Informationen zur Abrechnung finden.
Stand: 23.09.2024