Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Fachverband Biogas e.V.
Schulungsverbund Biogas
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Kommission für Anlagensicherheit (KAS) beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Es ist unser Auftrag, innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einheitliche und abgestimmte Fachmeinungen herbeizuführen.
In diesem Zusammenhang steht der zuständige Ansprechpartner im Sachgebiet Energie und Wasser gerne für die Beantwortung von Anfragen von Aufsichtspersonen der betroffenen Unfallversicherungsträger zur Verfügung.
Der deutlich überwiegende Teil der etwa 9.500 Biogaserzeugungsanlagen liegt in der Zuständigkeit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Um dieser signifikanten Zuständigkeit gerecht zu werden, unterhält das Sachgebiet Energie und Wasser mit der SVLFG einen kontinuierlichen Erfahrungsaustausch, u.a. zu folgenden Themen:
Soweit eine Anfrage inhaltlich auch den Zuständigkeitsbereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) berührt, wird die SVLFG vom Sachgebiet Energie und Wasser grundsätzlich in die Lösungsfindung eingebunden.