DGUV Information 203-083 "Arbeiten an unterirdischen Telekommunikationslinien"
Juli 2016
Die Information findet Anwendung auf Arbeiten an unterirdischen Telekommunikationslinien, einschließlich Arbeiten in Kabelschächten. Sie unterstützt die Unternehmerinnen und Unternehmer die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Information findet keine Anwendung auf bauliche Arbeiten wie z. B. das Errichten des Baukörpers, der Kabelkanalanlagen und der Kabelschächte, sowie die Arbeiten im Zusammenhang mit Kabeleinpflügen.
DGUV Information 203-060 "Arbeiten an Funkstandorten" (Aktualisierung)
April 2016 (bisher BGI/GUV-I 8691)
Die Information unterstützt den Unternehmer dabei, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
DGUV Regel 103-010 "Arbeiten an Telekommunikationslinien"
August 2008 (bisher BGR/GUV-R 2111)
Die Regel findet Anwendung für Bau, Instandhaltung und Prüfung von Telekommunikationslinien sowie den Transport einzelner Teile der Telekommunikationslinie.
Sie richtet sich in erster Linie an den Unternehmer und bietet ihm Hilfestellung beim Einsatz präventiver Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren.