Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 1 verpflichten den Arbeitgeber bzw. Unternehmer, für eine geeignete Organisation zur Planung und Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sorgen, diese Aktivitäten in die Führungsstrukturen einzubinden und dafür Sorge zu tragen, dass die Maßnahmen bei allen Tätigkeiten beachtet werden.
Das Sachgebiet befasst sich neben der Gefährdungsbeurteilung auch mit weiteren grundlegenden Themen des Arbeitsschutzes, wie z. B.
Einige Projekte des Sachgebietes finden Sie auf der Projektseite des Fachbereichs Organisation von Sicherheit und Gesundheit.
Eine essentielle Basis für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung). Obwohl es klare gesetzliche Verpflichtungen gibt, bereitet die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung insbesondere in kleineren Unternehmen häufig noch Schwierigkeiten. Die Unfallversicherungsträger haben daher ein gemeinsames Grundverständnis zu den einzelnen Prozessschritten und zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung beschlossen, auf Basis dessen den Unternehmen geeignete Hinweise und Handlungshilfen für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung gestellt werden.
Dieses Grundverständnis ist in dem vom Sachgebiet erarbeiteten und im März 2020 erschienenen DGUV Grundsatz 311-003 "Erstellung von Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung" in der Anlage beschrieben. Hiermit verfügen die UV-Träger über eine gemeinsame Basis für die Erstellung qualitätsgesicherter Handlungshilfen für Betriebe.
Dr. Michael Charissé
Berufsgenossenschaft Handel
und Warenlogistik
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Grundsätze der Prävention
Gefährdungsbeurteilung:
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