Projektkürzel: IPA-73-UV kuenstlich
Laufzeit: 01/2009 - 12/2011
Projektleiter: Prof. Dr. M. Fartasch
Deskriptoren: Künstliche UV- Strahlung, Lichtschädigung, Expositionserfassung
Anlass / Ziel:
2006 ist die neue EU-Richtlinie 2006/35/EG in Kraft getreten, mit der Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung) geregelt werden. Hierdurch kommen entsprechende Aufgaben auf den Arbeitgeber und die Unfallversicherungen zu. So müssen unter anderem die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Exposition gegenüber optischer Strahlung (z.B. UV-Strahlung) rechtzeitig erkannt werden. Zurzeit fehlen jedoch medizinische Daten und Untersuchungsinstrumentarien, um die bisherigen und zu erwartenden beruflichen Haut-Belastungen (Haut-Expositionen) beziehungsweise die bereits eingetretenen oder zu erwartenden Hautschädigungen durch künstl. UV-Quellen am Arbeitsplatz zu erfassen.
Im Rahmen dieses Projektes sollen daher Tools zur Erfassung entwickelt und evaluiert werden, mit dem Ziel auch diese Instrumentarien in anderen Bereichen mit beruflicher "künstlicher UV" Belastung anwenden zu können. Durch diese Instrumentarien soll auch die Überprüfung von Wirksamkeits-/ Eignungskontrollen von Präventionsmaßnahmen (z.B. wie der Anwendung von Lichtschutzfaktoren in bestimmten Zubereitungen unter arbeitsplatzspezifischen Expositionsbedingungen) ermöglicht werden.
Methoden:
Folgende Untersuchungen sind im Rahmen der Pilotstudie exemplarisch bei Glasapparatebauer/Glasbläsern im Vergleich zu einer Kontrollgruppe (nicht UV-belastete Indoor-Tätigkeit, adjustiert nach Lichttyp und Freizeitbelastung) geplant:
Kooperationspartner:
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)