29.05.2008
In wenigen Wochen tritt das Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Ab 1. Juli 2008 darf nur noch vor den Türen geraucht werden, wenn die Gaststätte keine räumliche Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereichen vorweisen kann. Die gesundheitsschädlichen Wirkungen des aktiven Rauchens sind heute unbestritten.
Mittlerweile ist aber auch klar, dass Tabakrauch in der Luft der bedeutendste vermeidbare Innenraumschadstoff ist und aufgrund seiner toxischen Inhaltsstoffe eine Vielzahl von Gesundheitsrisiken bergen kann. Allerdings ist noch nicht bekannt, welche Menge an Passivrauch Gastronomiebeschäftigte am Arbeitsplatz genau aufnehmen.
Deshalb startet das BGFA – Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung eine international einzigartige Studie: Vom kommenden Samstag, 31. Mai bis Ende Juni misst das Institut der Ruhr-Universität Bochum mit hochempfindlichen, modernen Analysenmethoden, welcher Menge Passivrauch Gastronomiebeschäftigte ausgesetzt sind und wie viel davon tatsächlich in den Körper aufgenommen wird. Nur durch Kenntnis der aufgenommenen Passivrauchmengen kann abgeschätzt werden, welches Gesundheitsrisiko an entsprechenden Arbeitsplätzen vorliegt.
Unterstützt wird das BGFA von der Immobilien- und Standortgemeinschaft Bermuda3Eck Bochum. In dem Zusammenschluss von mehr als 60 Gastronomien in der Bochumer Innenstadt werden Mitarbeiter bis zur Einführung des Rauchverbots wöchentlich untersucht.
Als Untersuchungsmethode dient das sogenannte Biomonitoring. Dabei werden bestimmte Passivrauchkomponenten in Blut, Speichel und Urin als "innere Belastung" gemessen. Die Menge an Passivrauch in der Luft am Arbeitsplatz ("äußere Belastung") wird über Luftmessgeräte bestimmt, die die Studienteilnehmer während der Arbeitszeit tragen.
Dr. rer. nat. Monika Zaghow
Tel.: 030 13001 4015
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