Staatlicherseits wurde eine Reihe von Fördermaßnahmen festgeschrieben, um u.a. die Chancen von Menschen mit Behinderung zu erhöhen, einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhalten. Verschiedene Beratungsstellen geben Hilfestellung, welche staatlichen Fördermaßnahmen in Anspruch genommen werden können. Dieses Beratungsangebot beinhaltet zum Teil auch die Möglichkeiten der technischen Umsetzung. Gefördert werden kann nicht nur der betroffene Mensch mit Behinderung sondern auch beispielsweise der Arbeitgeber, der diesen Mensch beschäftigt.