Arbeitsunfall: Was nun?

Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft  oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.

Das Unternehmen erstattet die Unfallanzeige, die in der Formtexte-Datenbank  zu finden ist. Viele Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten auf ihren Internetseiten bereits die Möglichkeit zur Online-Unfallanzeige.
Der Arzt schreibt einen eigens dafür vorgesehenen Bericht und leitet ihn an den Unfallversicherungsträger weiter.

Nach Arbeitsunfall Durchgangsarzt aufsuchen

Durchgangsärzte sind besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten. Die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt ist erforderlich, wenn

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt,
    oder
  • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert,
    oder
  • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind,
    oder
  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

Bei leichten Verletzungen werden Unfallverletzte vom Durchgangsarzt zur weiteren Behandlung an den Hausarzt überwiesen. In diesen Fällen überwacht der Durchgangsarzt das Heilverfahren z.B. durch Wiedervorstellungstermine (Nachschau).

Unfallverletzte mit alleinigen Augen- oder Hals-, Nasen-, Ohrenverletzungen können sich auch  direkt bei einem entsprechenden Facharzt vorstellen oder werden dorthin überwiesen.

Weitere Informationen finden Sie auf unseren Internetseiten unter "Rehabilitation/Leistungen" und auf den Seiten unserer Landesverbände unter z.B. "Durchgangsarztverfahren".