Für die Beteiligung am Durchgangsarztverfahren gelten besondere Anforderungen. Einen ersten Eindruck zu den Voraussetzungen vermittelt der Kurzfilm der Landesverbände der DGUV: Link zum Kurzfilm
Sie sind an einer Beteiligung am Durchgangsarztverfahren interessiert und haben weitere Fragen? Dann setzen sie sich gerne mit uns in Verbindung. Ansprechpartner ist der regional zuständige Landesverband.
Unfallverletzte sind nach Arbeitsunfällen/Wegeunfällen einem Durchgangsarzt vorzustellen, wenn
Der Durchgangsarzt entscheidet, ob allgemeine Heilbehandlung beim Hausarzt durchgeführt wird oder wegen Art oder Schwere der Verletzung besondere Heilbehandlung erforderlich ist, die er dann regelmäßig selbst durchführt. In Fällen der allgemeinen (hausärztlichen) Behandlung überwacht er den Heilverlauf.
Die Landesverbände beteiligen ausschließlich fachlich geeignete Ärzte mit entsprechender Ausstattung der Praxis/Klinik am Durchgangsarztverfahren.
Diese müssen neben der fachlichen Befähigung spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sein.
Zur Durchführung ambulanter stationsersetzender Operationen sind besondere Bedingungen vom Durchgangsarzt zu erfüllen. Für die stationäre Behandlung im Rahmen des Durchgangsarztverfahrens sind gesonderte Anforderungen formuliert.
Bundesweit sind über 4.200 niedergelassene sowie an Krankenhäusern und Kliniken tätige Ärzte in dieses Verfahren vertraglich eingebunden. Jährlich werden ca. 3.200.000 Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger im Durchgangsarztverfahren versorgt.
Zur Fortbildung der Durchgangsärzte bieten die Landesverbände regelmäßig Veranstaltungen an (zum Beispiel Unfallmedizinische Tagungen).
Ansprechpartner für nähere Informationen zum Durchgangsarztverfahren ist der regional zuständige Landesverband.