Die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) ermöglicht die stationäre Rehabilitation im unmittelbaren Anschluss an die Akutphase bei Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates, peripheren Nervenverletzungen und Schädel-Hirnverletzungen. Sie wird zur Optimierung des Rehabilitationserfolgs dann durchgeführt, wenn ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht ausreichen.
Dabei wird eine intensive physiotherapeutische/krankengymnastische Behandlung unter ärztlicher Leitung mit weiteren Behandlungselementen, insbesondere muskuläres Aufbautraining, Ergotherapie und Logopädie kombiniert.
Die Landesverbände beteiligen ausschließlich besonders geeignete Rehabilitationskliniken an der BGSW für Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates, peripheren Nervenverletzungen und Schädel-Hirnverletzungen.
Diese müssen spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sein.
Bundesweit sind ca. 150 Rehabilitationskliniken in dieses Verfahren vertraglich eingebunden. Jährlich werden mehr als 15.000 Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger behandelt.
Informationen zur BGSW sind in der Handlungsanleitung enthalten.
Ansprechpartner für nähere Informationen zur BGSW ist der regional zuständige Landesverband.